Bedingungen des Canefelis Partnerprogramms

Version 1.0 · gültig ab 27. August 2026

1. Veranstalter und Kontakt

Das Canefelis Partnerprogramm wird von der EKJ GmbH, Siezenheimer Straße 40, 5020 Salzburg, Österreich, Firmenbuchnummer FN 646006 i, Firmenbuchgericht Landesgericht Salzburg, UID-Nummer ATU81739139, betrieben. Canefelis ist eine Marke der EKJ GmbH.

Kontakt für das Partnerprogramm: info@canefelis.com

2. Geltungsbereich und Teilnahme

Diese Bedingungen gelten für Unternehmen, Salons, Content Creatorinnen und Content Creator, Influencerinnen und Influencer sowie sonstige volljährige Personen, die am Canefelis Partnerprogramm teilnehmen. Eine Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Aufnahme. Die Teilnahme beginnt erst mit der ausdrücklichen Freischaltung durch die EKJ GmbH.

Die Partnerin bzw. der Partner handelt selbstständig, auf eigene Verantwortung und ohne Vertretungs- oder Abschlussvollmacht für die EKJ GmbH. Es bestehen weder Exklusivität noch Mindestumsatz, Gebietsschutz oder eine Verpflichtung, bestimmte Inhalte zu veröffentlichen.

3. Registrierung und Vertragsschluss

Bei der Registrierung sind alle Identitäts-, Adress-, Bank-, Unternehmens- und Steuerangaben vollständig und richtig anzugeben. Der Vertrag kommt zustande, sobald die EKJ GmbH die Bewerbung freischaltet und die Partnerin bzw. der Partner diese Bedingungen, die Datenschutzerklärung sowie die Vereinbarung über das Gutschrift- und Provisionsabrechnungsverfahren elektronisch akzeptiert hat.

Die EKJ GmbH darf zur Prüfung geeignete Nachweise anfordern, insbesondere einen Gewerbenachweis, die Steuernummer, eine UID-Nummer, eine Bestätigung über die Kleinunternehmerbefreiung oder einen Identitätsnachweis. Bis zum Abschluss der Prüfung können Gutscheine, Abrechnungen und Auszahlungen gesperrt bleiben.

4. Partnerstatus und Mitteilungspflichten

Die Partnerin bzw. der Partner wählt bei der Registrierung den zutreffenden Status: umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, umsatzsteuerbefreites Kleinunternehmen oder Privatperson ohne angemeldete unternehmerische Tätigkeit. Maßgeblich sind die tatsächlichen rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse, nicht allein die gewählte Bezeichnung.

Jede Änderung des Namens, der Anschrift, des Landes, der Bankverbindung, der unternehmerischen Tätigkeit, der Umsatzsteuerpflicht oder der UID-Nummer ist unverzüglich im Partnerportal zu melden. Regelmäßige, selbstständige und auf Einnahmen gerichtete Werbe- oder Affiliate-Tätigkeiten können auch dann Unternehmens- und Registrierungspflichten auslösen, wenn ursprünglich „Privatperson“ angegeben wurde.

5. Partnergutscheine

Nach der Freischaltung kann ein persönlicher Gutscheincode beantragt oder erstellt werden. Ein Code ist erst nach Aktivierung gültig. Die Summe aus Kundenvorteil und Partnerprovision darf höchstens 20 Prozent betragen. Der jeweils freigegebene Kundenvorteil und Provisionssatz werden im Partnerportal angezeigt und bei jeder zugeordneten Bestellung gespeichert.

Pro Bestellung kann nur ein Partnergutschein berücksichtigt werden. Eigene Bestellungen, künstlich erzeugte Bestellungen, Mehrfachkonten, irreführende Gutscheinveröffentlichungen, automatisierter Missbrauch und sonstige Umgehungsversuche begründen keinen Provisionsanspruch.

6. Zuordnung und Berechnung der Provision

Eine Provision entsteht nur für bezahlte Bestellungen, die dem aktiven Partnercode technisch eindeutig zugeordnet wurden. Sie wird mit dem bei der Bestellung gespeicherten Provisionssatz auf den provisionsfähigen Nettowarenwert nach Abzug von Rabatten berechnet. Umsatzsteuer, Versandkosten, Gutscheinkäufe und ausdrücklich nicht provisionsfähige Positionen zählen nicht zur Berechnungsgrundlage.

Stornierte, fehlgeschlagene oder vollständig erstattete Bestellungen erzeugen keine Provision. Teilweise Erstattungen reduzieren die Provision anteilig. Erfolgt eine Erstattung nach einer bereits bestätigten Abrechnung, darf der Korrekturbetrag mit künftigen Provisionen verrechnet oder durch eine Storno- und Neuabrechnung berichtigt werden.

7. Haltefrist, Monatsabrechnung und Auszahlung

Provisionen werden nach einer Haltefrist von 14 Tagen verfügbar, sofern die jeweilige Bestellung nicht storniert, rückgebucht oder erstattet wurde. Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 50 EUR. Beträge unterhalb dieser Grenze werden in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.

Ab dem 25. Tag eines Monats erstellt das System für den vorangegangenen Kalendermonat einen Abrechnungsentwurf, wenn der Mindestbetrag erreicht und das Partnerprofil vollständig geprüft ist. Die Partnerin bzw. der Partner prüft den Entwurf im Portal und bestätigt ihn. Erst nach dieser Bestätigung wird das endgültige Abrechnungsdokument erstellt. Die EKJ GmbH prüft die Auszahlung, gibt sie frei und führt die Banküberweisung auf das hinterlegte Konto durch. Eine vollautomatische Banküberweisung ohne Freigabe findet nicht statt.

8. Gutschrift- und Provisionsabrechnungsverfahren

Die Abrechnung richtet sich nach dem geprüften Steuerstatus:

  • umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen in Österreich: Gutschrift mit dem anwendbaren österreichischen Umsatzsteuersatz;
  • umsatzsteuerbefreites Kleinunternehmen: Provisionsabrechnung ohne Umsatzsteuerausweis und mit Hinweis auf die gemeldete Steuerbefreiung;
  • Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat mit gültiger UID-Nummer: Gutschrift ohne Umsatzsteuerausweis mit Reverse-Charge-Hinweis, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen;
  • nach Prüfung zugelassene Privatperson: Provisionsabrechnung ohne Umsatzsteuerausweis.

Einzelheiten regelt die Vereinbarung über das Gutschrift- und Provisionsabrechnungsverfahren. Unklare, widersprüchliche oder nicht nachweisbare Steuerfälle werden nicht automatisch abgerechnet, sondern manuell geprüft.

9. Steuern, Gewerbe und Sozialversicherung

Die Partnerin bzw. der Partner ist für die eigene steuerliche Erfassung, Gewerbeberechtigung, Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und sonstige gesetzliche Melde- und Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Die EKJ GmbH erteilt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

10. Werbung, Transparenz und Markenregeln

Jede kommerzielle Zusammenarbeit und Affiliate-Beziehung ist nach dem anwendbaren Recht und den Vorgaben der jeweiligen Plattform klar als Werbung bzw. kommerzielle Zusammenarbeit zu kennzeichnen.

Es dürfen nur freigegebene Canefelis Logos, Bilder, Texte und überprüfbare Produktangaben verwendet werden. Untersagt sind insbesondere Heil- oder Gesundheitsversprechen, erfundene Herkunfts- oder Nachhaltigkeitsangaben, falsche Bewertungen, Schleichwerbung, irreführende Rabatte sowie nicht freigegebene Aussagen wie „100 % Fleisch“, „Nummer 1“, „das Beste“ oder „wissenschaftlich bewiesen“.

11. Schutzrechte

Marken, Logos, Fotos, Videos, Texte und sonstige Materialien bleiben Eigentum der EKJ GmbH oder der jeweiligen Rechteinhaber. Die Nutzungserlaubnis ist nicht übertragbar, gilt nur für das aktive Partnerprogramm und endet mit der Deaktivierung oder Beendigung der Partnerschaft. Auf Verlangen sind nicht mehr zulässige Materialien zu entfernen.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in der Datenschutzerklärung beschrieben. Bank- und Steuerdaten werden im Partnerportal geschützt gespeichert und nur für Prüfung, Abrechnung, Auszahlung, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Partner erhalten keine Namen oder Kontaktdaten von Endkundinnen und Endkunden, sondern ausschließlich die für Transparenz und Abrechnung erforderlichen Verkaufsdaten.

Nicht öffentliche Informationen, insbesondere Verkaufsdaten, interne Materialien und Zugangsdaten, sind vertraulich zu behandeln.

13. Pausierung und Beendigung

Beide Seiten können die Partnerschaft jederzeit in Textform beenden. Die EKJ GmbH kann Konto, Gutscheine oder Auszahlungen insbesondere bei Missbrauch, falschen Angaben, ausstehender Steuerprüfung, Sicherheitsrisiken, Rechtsverstößen, irreführender Kommunikation oder erheblicher Markenschädigung vorübergehend sperren oder mit sofortiger Wirkung beenden.

Unstrittige, fällige und ordnungsgemäß nachgewiesene Provisionen werden nach Abzug zulässiger Korrekturen abgerechnet. Ein Anspruch auf Fortbestand eines Gutscheincodes oder auf künftige Provisionen besteht nach Beendigung nicht.

14. Haftung

Die EKJ GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und in sonstigen Fällen, in denen eine Haftung zwingend vorgeschrieben ist. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Störungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs, insbesondere Ausfälle von Plattformen, Zahlungsdienstleistern oder Telekommunikationsnetzen, wird keine verschuldensunabhängige Haftung übernommen.

15. Änderungen

Notwendige Änderungen dieser Bedingungen werden im Portal oder per E-Mail angekündigt. Wesentliche Änderungen gelten nur für die Zukunft und müssen, soweit erforderlich, erneut elektronisch akzeptiert werden. Für bereits bestätigte Abrechnungszeiträume bleibt die bei der Bestätigung gespeicherte Fassung maßgeblich.

16. Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten mit Unternehmerinnen und Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Salzburg vereinbart. Zwingende Verbrauchergerichtsstände und sonstige zwingende Schutzvorschriften bleiben unberührt.

17. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der leichteren Verständlichkeit; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.